Panorama
Die Justiz hebt das antiburkini-Verbot eines Bürgermeisters an der Côte d'Azur auf
Das Verwaltungsgericht von Nizza hat das Verbot des Burkinis an den Stränden von Mandelieu-La Napoule aufgehoben, da es grundlegende Freiheiten verletzt.

Das Verwaltungsgericht von Nizza hat die Verordnung des Bürgermeisters von Mandelieu-La Napoule, die den Burkini an den Stränden der Gemeinde verbietet, ausgesetzt. Diese Entscheidung folgt auf eine Beschwerde der Ligue des droits de l'Homme, die die Legitimität dieses Verbots angefochten hat.
Die Justiz hat entschieden, dass die Stadt keine Beweise vorgelegt hat, die zeigen, dass die Nutzung des Burkinis ein Risiko für die Sicherheit der Strandbesucher und Schwimmer darstellt. Dies führte zur Schlussfolgerung, dass die Verordnung drei grundlegende Freiheiten verletzt.
Bürgermeister Sébastien Leroy äußerte seine Bedenken hinsichtlich dieser Entscheidung und bezeichnete sie als eine „Entkopplung“ der Justiz von der lokalen Realität. Er hatte dieses Verbot eingeführt, um den Zugang zu den Stränden seiner Gemeinde zu regeln.