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Mittwoch, 28. Oktober 2026

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Brasilien verlängert Abstimmung um zwei Stunden per Gerichtsbeschluss

Der Richter Cristiano Zanin des Brasilianischen Obersten Gerichtshofs verlängerte die Stichwahl bis 19 Uhr wegen Schwierigkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Archivbild: Brasilien verlängert Abstimmung um zwei Stunden per Gerichtsbeschluss
ArchivbildBild: Anatomography · Wikimedia Commons · CC BY-SA 2.1 jp

Die Abstimmung der Stichwahl der Brasilianischen Generalwahl 2026 sollte um 17 Uhr Brasília-Zeit enden, mit einheitlichem Abschluss im ganzen Land. Der Richter Cristiano Zanin des Obersten Brasilianischen Gerichtshofs (STF) ordnete jedoch eine Verlängerung bis 19 Uhr an und berief sich dabei auf Hindernisse, denen sich Wähler in verschiedenen Städten beim Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Erreichen der Wahllokale gegenübersahen.

Der Folha de S.Paulo zufolge ist die Verlängerung des Abstimmungszeitraums mindestens seit 1994 beispiellos, als Brasilien zur elektronischen Wahlurne überging, wenngleich es in vorherigen Wahlen Anträge auf Fristverlängerungen gab. Die Entscheidung wurde am Sonntag, 25. Oktober, getroffen.

In den ersten Abstimmungsstunden verlief der Prozess in einigen Regionen ruhig ab. Im Amapá war der Beginn der Präsidentschaftsabstimmung durch die Abwesenheit langer Warteschlangen oder Verzögerungen an den Wahllokalen gekennzeichnet, wobei Fachkräfte und Freiwillige des Regionalen Wahlgerichts die Wähler anleiteten.

Archivbild: Brasilien verlängert Abstimmung um zwei Stunden per Gerichtsbeschluss
ArchivbildBild: Senado Federal · Flickr · BY

Die Umsetzung der Verlängerung war in verschiedenen Bundesstaaten uneinheitlich. Der Präsident des Regionalen Wahlgerichts von Pernambuco, Richter Erik Simões, erklärte, dass bereits geschlossene Wahlbüros nicht wieder geöffnet würden, trotz der Verlängerung bis 19 Uhr, sondern nur Personen abstimmen könnten, die sich in Schlangen an den Wahllokalen befänden. Im Rio Grande do Norte behielten die meisten Wahlbüros die Schließung um 17 Uhr bei, trotz der Anordnung des Richters Zanin.

Nach Angaben des Obersten Wahlgerichts führte die zweistündige Verlängerung zu 34.300 zusätzlichen registrierten Stimmen nach dem ursprünglichen Abschlusszeipunkt.