Wirtschaft
Der Verfassungsrat genehmigt das Agrarnotgesetz, einschließlich verbotener Pestizide
Der Verfassungsrat hat das Agrarnotgesetz bestätigt, das die zeitweilige Wiederzulassung von zwei verbotenen Pestiziden aus Gründen des Allgemeininteresses ermöglicht.

Der Verfassungsrat hat am Freitag nahezu das gesamte Agrarnotgesetz genehmigt, eine mit Spannung erwartete Entscheidung, die die vorübergehende und abweichende Wiederzulassung von zwei verbotenen Pestiziden, Acetamiprid und Flupyradifurone, umfasst.
Diese Genehmigung erfolgt in einem Kontext, in dem die französische Landwirtschaft mit einer beispiellosen Dürre konfrontiert ist, die die Pflanzen- und Tierproduktion erheblich beeinträchtigt, wie der Titel des Gesetzes unterstreicht.
Der Verfassungsrat führte aus, dass die Wiederzulassung dieser Pestizide einem "Motiv des Allgemeininteresses" entspricht und damit Ausnahmen von der Regulierung für Pflanzenschutzmittel rechtfertigt.

Dieser Schritt ebnet den Weg für die Verabschiedung des Gesetzes, das als Antwort auf die Bedenken der Landwirte während des vergangenen Winters erarbeitet wurde.
Obwohl diese Entscheidung erwartet wurde, wirft sie Fragen über die langfristigen Umweltauswirkungen der Pestizide und über das aktuelle Management landwirtschaftlicher Krisen auf.