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EU präsentiert Vorschläge zur Einschränkung von sozialen Netzwerken für unter 15-Jährige
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass unter 13-Jährige von sozialen Netzwerken ausgeschlossen werden und legt Regeln für den Zugang von Jugendlichen bis 15 Jahren fest.

Die Europäische Kommission, geleitet von Präsidentin Ursula von der Leyen, hat neue Pläne zur Einschränkung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Netzwerken in der Europäischen Union vorgestellt. Die Vorschläge beinhalten ein vollständiges Verbot der Nutzung von sozialen Netzwerken für unter 13-Jährige und verlangen, dass Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren die ausdrückliche Erlaubnis ihrer Eltern oder Vormunde benötigen, um Konten zu erstellen.
Für unter 15-Jährige sieht der Vorschlag vor, dass die Konten überwacht werden müssen und sie nur auf geeignete Alternativen zugreifen dürfen. Darüber hinaus dürfen Kinder unter 13 Jahren nur Dienste nutzen, die speziell für sie entwickelt wurden und keine beliebten sozialen Netzwerke umfassen.
Die neuen Regeln sehen außerdem vor, dass die Plattformen die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der festgelegten Richtlinien übernehmen müssen, wofür finanzielle Mittel erforderlich sind. Dies bedeutet, dass die Unternehmen sicherstellen müssen, dass Schutzmaßnahmen für ihre jüngsten Nutzer in Kraft sind.

Der Vorschlag befindet sich in der Diskussionsphase und muss vor einer finalen Abstimmung verhandelt werden. Experten und Gesetzgeber befürworten die Umsetzung dieser Maßnahmen als entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlergehens von Jugendlichen im Internet.
Die Einführung dieses Plans zielt auf einen einheitlichen Ansatz in ganz Europa ab, um den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Risiken des frühen Gebrauchs von sozialen Netzwerken durch Minderjährige entgegenzuwirken. Zu den identifizierten Zielen gehört die Prävention von schädlichem Verhalten und der Zugang zu unangemessenen Inhalten.
Die Reaktionen auf diese Vorschläge sind vielfältig, wobei einige Gruppen die Maßnahmen im Namen des Kinderschutzes begrüßen, während andere Bedenken über deren Umsetzung und Effektivität äußern. Die Diskussion geht weiter, und es werden weitere Details erwartet, während die Verhandlungen voranschreiten.