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Frau mit Bußgeld für Handynutzung am Steuer verteidigt sich: 'Es war eine Zucchini'
Eine im Jahr 2020 in der Provinz Udine mit einem Bußgeld belegte Frau hat den Bescheid angefochten, allerdings wurde ihr Einspruch in der Berufung erneut abgewiesen.

Im Jahr 2020 wurde eine Frau von den Carabinieri in der Provinz Udine wegen des Fahrens mit einem Telefon angehalten. Sie hat den Bußgeldbescheid angefochten und behauptet, die Beamten hätten einen Gegenstand mit ihrem Telefon verwechselt und es handele sich stattdessen um eine Zucchini.
Ihre Verteidigung wurde in erster und zweiter Instanz zurückgewiesen. In der Berufung in Triest glaubten die Richter ihrer Version der Ereignisse nicht und bestätigten die Gültigkeit des Bußgelds.