Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung des Falls eines 13-Jährigen, der in der Wiener "Auszeit-WG" untergebracht ist, wurde bereits eine erste Anhörung durchgeführt. Nach Angaben der zuständigen Magistratsabteilung 11 (MA 11) wurde die Freiheitsbeschränkung des Jugendlichen vorläufig als zulässig bewertet.
Das Heimaufenthaltsgesetz sieht vor, dass solche Unterbringungen gerichtlich überprüft werden müssen, was in diesem Fall auch beantragt wurde. Das Gericht hat nun eine Frist von 14 Tagen, um einen endgültigen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fällen.
Die Diskussionen um das Konzept der "Auszeit-WG" und dessen Handhabung dauern parallel an, während die Entscheidung über die Anhaltung des 13-Jährigen noch aussteht.
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