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Freitag, 14. August 2026

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Oberster Gerichtshof hebt Verleumdungsklage gegen Rahul Gandhi wegen Savarkar-Äußerungen auf

Der Oberste Gerichtshof hebt eine Verleumdungsklage gegen Rahul Gandhi auf und verweist auf fehlende erforderliche Genehmigung.

Oberster Gerichtshof hebt Verleumdungsklage gegen Rahul Gandhi wegen Savarkar-Äußerungen auf
Bild: rahuldlucca · Openverse · BY

Der Oberste Gerichtshof hat eine Verleumdungsklage gegen Rahul Gandhi in Bezug auf Äußerungen über Vinayak Savarkar aufgehoben. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Regierung von Uttar Pradesh die notwendige Genehmigung für eine Strafverfolgung gemäß Abschnitt 153A des indischen Strafgesetzbuchs, der die Förderung von Feindschaft zwischen Gruppen behandelt, verweigert hatte.

Eine Kammer aus den Richtern Dipankar Datta und Sheel Nagu erklärte, dass ohne vorherige Genehmigung von Zentralregierung oder Staat eine Strafverfolgung unter dem genannten Abschnitt nicht zulässig ist. Das Urteil des Gerichts hob zudem sowohl eine von Nripendra Pandey eingereichte Beschwerde als auch die anschließende Vorladung eines Richters aus Lucknow auf.

Die BJP hat Rahul Gandhis Äußerungen bezüglich Premierminister Modi scharf kritisiert und als 'ungebildet, grob und vulgär' bezeichnet. Bildungsminister Pralhad Joshi forderte Gandhi auf, einen reiferen Führungsstil zu übernehmen und betonte die Notwendigkeit von Ernsthaftigkeit in der Regierungsführung statt einer, wie er es nannte, 'Amateurdramaturgie'.

Die Anordnung des Obersten Gerichtshofs entbindet Gandhi nicht nur von der Verleumdungsklage, sondern beleuchtet auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Strafverfolgung in Fällen mit dem Vorwurf der Förderung von Feindschaft und bekräftigt die Bedeutung der Einhaltung rechtlicher Protokolle.

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