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Dienstag, 11. August 2026

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Regierung legt Regeln für die Weihnachtsferien derBundesbediensteten fest

Das Ministerium für Verwaltung und Innovation hat die Normen für die Weihnachtsferien der Bundesbehörden veröffentlicht.

Am Freitag (7.) hat das Ministerium für Verwaltung und Innovation die Regeln für die Weihnachtsferien der Bundesbediensteten bekannt gegeben. Diese Bestimmungen gelten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, für befristete Mitarbeiter und für Praktikanten, die dem System für das zivile Personal der Bundesverwaltung (Sipec) zugeordnet sind.

Die Ferien sind in zwei Zeiträume unterteilt: Der erste Zeitraum ist vom 21. bis 25. Dezember und der zweite vom 28. Dezember bis 1. Januar 2027. In dieser Zeit haben die Beamten die Möglichkeit, an den Ferien teilzunehmen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Teilnahme an den Weihnachtsferien freiwillig ist, das heißt, Angestellte, die sich entscheiden, nicht teilzunehmen, müssen ihre Arbeitszeiten wie gewohnt einhalten.

Die neuen Regeln und die festgelegten Zeiträume dienen dazu, die Organisation der Aktivitäten der Bundesbehörden während der Weihnachtsfeiertage zu fördern. Daher müssen sich alle Behörden ab sofort an diese Richtlinien halten.

Diese Änderungen wurden zu einem Zeitpunkt kommuniziert, an dem die öffentliche Verwaltung mehr Klarheit in der Personalverwaltung und der Organisation der Arbeit anstrebt.