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Supreme Court genehmigt Übertragung von nicht beanspruchtem Geld in AFORES an Rentenfonds
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass nicht beanspruchte Gelder an den Rentenfonds für das Wohlbefinden gehen, wenn sie im Alter von 70 Jahren nicht beantragt werden.

Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat beschlossen, dass nicht beanspruchtes Geld in den Administradoras de Fondos para el Retiro (AFORES) an den Fonds für Renten für das Wohlbefinden übertragen wird. Diese Entscheidung gilt speziell für die Alters- und Rentensubkonten, die nicht angefordert werden, wenn die Personen 70 Jahre alt sind.
Das Urteil wurde mit der Prämisse argumentiert, dass die Arbeitnehmer ihre Ersparnisse nicht verlieren werden, was die Schaffung dieses neuen Fonds zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Begünstigten ermöglicht hat.