Politik
Verbot der unerwünschten Telefonakquise tritt ab diesem Dienstag in Kraft
Unternehmen müssen nun die Zustimmung der Verbraucher einholen, bevor sie sie telefonisch für kommerzielle Angebote kontaktieren.

Ab diesem Dienstag ist es Unternehmen nicht mehr erlaubt, Verbraucher ohne deren Zustimmung telefonisch zu akquirieren. Diese neue Regelung verpflichtet dazu, dass jede kommerzielle Ansprache die vorherige Zustimmung der kontaktierten Person erfordert. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass diese Zustimmung frei, spezifisch, informiert, eindeutig und widerrufbar ist, wie Le Monde berichtet.
Das Verbot ist jedoch nicht absolut. Es gibt Ausnahmen, die es bestimmten Fachleuten erlauben, Verbraucher ohne vorherige Zustimmung zu kontaktieren. Diese Ausnahmen beziehen sich auf spezifische Situationen, die laut den Berichten von 20 Minutes noch nicht vollständig geklärt sind.
Le Figaro weist darauf hin, dass Unternehmen, die ihre Verkaufsaktivitäten per Telefon fortsetzen möchten, ihren Ansatz anpassen müssen, um dieser Gesetzgebung zu entsprechen. Diese Änderung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz gegen als aufdringlich empfundene Akquisepraktiken zu stärken.