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Brasilianische Regierung verklagt 17 Wettseiten auf Schadensersatz und fordert Sperrung von 5.209 Seiten
Die brasilianische Regierung hat eine Klage gegen 17 Wettanbieter eingereicht und fordert 1 Milliarde R$ Schadensersatz sowie die Blockierung von über 5.200 illegalen Wettseiten.

Die brasilianische Regierung hat am Montag (28.) durch die Advocacia-Geral da União eine Klage bei der Bundesjustiz in Pernambuco gegen 17 Online-Wettanbieter, bekannt als "bets", eingereicht. Die Klage fordert eine Entschädigung von 1 Milliarde R$ für immaterielle Schäden sowie die Erstattung der Ausgaben des Sistema Único de Saúde (SUS), die mit Glücksspielabhängigkeit verbunden sind.
Neben der Entschädigung verlangt die Klage die doppelte Rückerstattung der von als spielkrank diagnostizierten Personen gesetzten Beträge. Die Regierung argumentiert, dass die Gesundheitskosten, die durch Spielsucht entstehen, eine erhebliche Belastung darstellen.
Am Dienstag (29.) kündigte das Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit an, dass die Sperrung von 5.209 Wettseiten beantragt wurde. Diese Maßnahme folgt der Unterzeichnung einer vorläufigen Maßnahme durch Präsident Luiz Inácio Lula da Silva, um die illegalen Wettoperationen im Land zu bekämpfen.

Im Rahmen der Maßnahmen wurden Werbeplattformen wie Google und Meta aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen Werbung von Wettanbietern zu entfernen. Die Regierung strebt an, den Einfluss dieser Wettangebote auf die Bevölkerung, insbesondere auf verwundbare Gruppen, zu begrenzen.
Die Details der Klage weisen noch einige Nuancen auf, da der geforderte Betrag von 1 Milliarde R$ in verschiedenen Quellen unterschiedlich hervorgehoben wird, während andere unterschiedliche Beträge in Euro erwähnen, was die Notwendigkeit von Klarstellungen über die geforderten Summen verdeutlicht.
Die Maßnahmen werden als Fortschritt im Kampf gegen die schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels angesehen, wobei der Schwerpunkt besonders auf dem Schutz der Bürger liegt, die von spielsuchtbedingten Problemen betroffen sind.