Am 8. März stimmte die Bevölkerung der Einführung der Individualbesteuerung zu. Der Bundesrat gibt bekannt, dass die Umsetzung der neuen Regelung nun erst zum 1. Januar 2032 erfolgen wird.
Die Entscheidung folgt dem Wunsch, den Kantonen ausreichend Zeit für Anpassungen an ihre Steuergesetze, Tarife und Sozialabzüge zu geben. Der Bundesrat nutzt damit die längstmögliche Frist, um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten.
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