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Mittwoch, 12. August 2026

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Kartellamt hält 50+1-Regel im deutschen Fußball für zulässig

Das Bundeskartellamt hat sein Prüfverfahren zur 50+1-Regel im deutschen Fußball abgeschlossen und sieht keine grundsätzlichen Bedenken, fordert jedoch Nachbesserungen von der DFL.

Kartellamt hält 50+1-Regel im deutschen Fußball für zulässig
Bild: Eckhard Henkel · Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0 de

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren zur 50+1-Regel im deutschen Fußball beendet und keine generellen Bedenken gegen die Regelung geäußert. Nach Angaben der Behörde gibt es jedoch einige Mängel, die die Deutsche Fußball Liga (DFL) adressieren muss.

Die 50+1-Regel, die sicherstellen soll, dass die Mehrheit der Stimm- und Kapitalrechte bei den Vereinsmitgliedern bleibt, wurde in der Entscheidung grundsätzlich zugunsten der Clubs bewertet. Trotz der positiven Grundsatzeinschätzung wurde ein spezieller Hinweis für den Club RB Leipzig gegeben.

Die Behörde betont, dass die Liga aktiv werden muss, um die angesprochenen Mängel zu beheben. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Regelung zu optimieren, wurde nicht spezifiziert.