Panorama
OGH-Urteil: Siebenjähriger haftet für Verletzung bei Kindergeburtstag
Ein siebenjähriger Junge muss einem sechsjährigen altersgenossen Schadenersatz zahlen, nachdem dieser bei einem Spiel verletzt wurde. Ein Urteil des OGH klärt die Haftung.
Ein Vorfall während eines Kindergeburtstags, bei dem ein siebenjähriger Junge einen sechsjährigen Altersgenossen mit einem Pfeil verletzte, hat rechtliche Konsequenzen. Der Vorfall ereignete sich während eines Spiels rund um ein Baumhaus, wie die Kleine Zeitung berichtete.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun, dass der junge Schütze für die Verletzung haftet. Sechs Jahre nach dem Vorfall wurde über die rechtlichen Folgen entschieden, nachdem der Verletzte Schadenersatz verlangt hatte, so die Berichterstattung des Kurier.