Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Vermittlungsplattform Booking.com verpflichtet ist, die Kontaktdaten privater Vermieter unmittelbar nach einer Buchung offenzulegen. Diese Entscheidung resultiert aus einer Klage des Konsumentenschutzverbands (VKI), die im Auftrag des Sozialministeriums eingereicht wurde.
Laut den vorliegenden Informationen muss Booking.com die Identität sowie die Kontaktdaten seiner Vertragspartner bereitstellen. Damit soll die Transparenz für Konsumenten erhöht und rechtlichen Ansprüchen Rechnung getragen werden. Die genaue Implementierung des Urteils bleibt abzuwarten.
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