Politik
Bundesverfassungsgericht fordert zügige Prüfung von Wahleinsprüchen durch Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag aufgefordert, Beschwerden gegen Wahlergebnisse schneller zu bearbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag daran erinnert, dass Einsprüche gegen Wahlergebnisse umgehend geprüft werden müssen. Diese Aufforderung betrifft insbesondere die zügige Bearbeitung von Wahleinsprüchen, die von Bürgern eingereicht werden.
Gleichzeitig wies das Gericht eine Beschwerde gegen die Fünf-Prozent-Klausel zurück. Damit bleibt die Regelung zur Wahlverteilung in ihrer bisherigen Form bestehen.